Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.01.2023 – Wir sind dabei!

Was Sie über die eAU (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wissen müssen:

Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen von uns erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Das ändert sich nun.

Den Durchschlag für die Krankenkasse wird nun von uns direkt an Ihre Krankenkasse elektronisch versendet. Der Versand erfolgt aus unserem Praxissystem und funktioniert für alle Kassenpatienten fehlerfrei. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung der AU für Ihre eigenen Unterlagen.

Sie müssen nun die genauen Daten der Krankmeldung und zwar

  • Beginn und Ende der Erkrankung (genaues Datum wie auf der Bescheinigung vermerkt)
  • Info über: Erst- oder Folgebescheinigung

an Ihren Arbeitgeber melden.

Der Arbeitgeber fragt den von Ihnen angegebenen Zeitraum bei der Krankenkasse an und die Bestätigung des AU Zeitraumes erfolgt elektronisch durch die Krankenkasse direkt an den Arbeitgeber.

Was Sie noch beachten sollten:

Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, was insbesondere bis Ende 2023 öfter vorkommen kann, kann Ihr Arbeitgeber Ihre Krankdaten nicht abfragen. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen für Sie haben. Als Arbeitnehmer sind Sie gegenüber dem Arbeitgeber nachweispflichtig, dass Sie tatsächlich einen Arzt aufgesucht haben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben.

Wir empfehlen Ihnen unbedingt die Aufbewahrung der AU Bescheinigung – Ausfertigung Patient – um Ihrer Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber nachzukommen. Die Erstellung einer Kopie der Patientenausfertigung ist technisch nicht möglich.

Datenschutzhinweise zum  eAU-Verfahren

Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse  weitergeleitet. Wir nutzen für die Übermittlung der Daten ein eigens entwickeltes Netzwerk und eine entsprechende Telematikstruktur. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Alle Nachrichten innerhalb dieses Netzwerkes sind nochmals speziell verschlüsselt.

Für weitergehende Informationen zum Verfahren der eAU wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Ihr Praxisteam der Zahnarztpraxis Dres. Hanft

 

 

 

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